Welche Testpflichten gibt es seitens des Freistaates Sachsen?
Bitte informieren Sie sich hierzu bei den FAQ des Freistaates Sachsen ab dem Punkt "Wer muss sich testen lassen?".
Wo kann ich die Schnelltests und die Schutzausrüstung erwerben?
Schnelltest über Apotheke, Schutzausrüstung über verschiedene Anbieter (Apotheke, Internet)
Woher weiß ich welcher Test gut ist und welchen ich verwenden kann?
Ist der Test beim BfArM (Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte) gelistet, dann können Sie den PoC-Antigenschnelltest verwenden.
Berechtigt mich das Zertifikat (als Tester), Schnelltests zu bestellen?
Nein. Es besteht ein Medizinproduktevorbehalt. Schnelltests können nur von Ärzten, medizinischen Einrichtungen, Bildungseinrichtungen, Behörden und Firmen (bei Bestellauftrag seitens des Betriebsarztes) erworben werden.
Dieser Vorbehalt gilt nicht für die sogenannten "Laien-Selbsttests". Diese können auch von Privatpersonen erworben werden. Eine Liste der zugelassenen Produkte finden Sie beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Wo kann ich die Tests und Entnahmetupfer sicher entsorgen?
In einem stich- und bruchfesten Abwurfbehälter. Dieser sind fest verschließbare Einwegbehältnisse. Sie geben den Inhalt, z. B. bei Druck, Stoß, Fall, nicht frei und Sie sind durchdringfest. Neue Behälter können bei Entsorgungsunternehmen oder im Internet bestellt werden. Bei der Bestellung im Internet ist auf die rechtskonforme Beschaffenheit zu achten.
Wo entsorge ich diese Abwurfbehälter?
Die Entsorgung von verschlossenen Spritzenbehältern in den Restabfall ist grundsätzlich möglich. Im Rahmen von Gemeinschaftswohneinheiten, wo die Müllbehälter auch anderen Menschen zugänglich sind kann auf Nutzung einen medizinischen Entsorgungsservice zurückgegriffen werden.
Woraus genau besteht die Schutzausrüstung?
Die Schutzausrüstung besteht aus Overall (alternativ Kittel und Haarschutz), FFP 2 oder 3 – Maske, Handschuhen und Schutzbrille (alternativ Visier).
Wie ist die PSA bei der Testung mehrere Personen zu wechseln?
Die Handschuhe sind zur Vermeidung von Kontaminationsverschleppungen nach jedem Probanden zu wechseln. Weiterhin ist die übrige Schutzkleidung, insbesondere die Atemschutzmaske, bei Durchfeuchtung oder Verschmutzung unverzüglich zu wechseln.
Gehen auch Einmalkittel zur Durchführung der Tests?
Ja, die Einmalkittel müssen lange Kittel sein (mindestens wasserabweisend, besser wasserdicht). Sie benötigen zusätzlich noch einen Haarschutz.
Kann ich als zertifizierter Tester auch weitere Mitarbeiter schulen/ ausbilden?
Nein, das ist nicht möglich. Die Einweisung in die invasive Maßnahme (Nasen-Rachenabstrich) muss durch einen Arzt/ eine Ärztin erfolgen.
Können wir mit dem Zertifikat die Tests auch auf tschechischem/ polnischem Gebiet durchführen und dann dürfen die Getesteten mit dem Bescheid über die Grenze?
Aufgrund der Rechtssicherheit wird die Durchführung in der BRD empfohlen.
Wie werden die Kosten der Testung seitens des Freistaates Sachsen ersetzt?
Die Unterstützung bei den Testkosten für Grenzpendler und Grenzgänger aus und in Risikogebiete wird branchenoffen gewährt und erfolgt als Festbetragsfinanzierung nach dem Erstattungsprinzip pro nachgewiesener Testung. Der Freistaat Sachsen wird sich an den Kosten der Tests mit zehn Euro pro Test beteiligen. Gefördert werden auch die Tests auspendelnder Beschäftigter. Anträge können monatlich bei der Landesdirektion Sachsen gestellt werden. Dazu ergänzt das SMWA die Richtlinie zur Unterstützung von Arbeitgebern systemrelevanter Unternehmen bei den Unterbringungskosten für Einpendler aus Tschechien und Polen vom 26. November 2020 (Pendlerförderung). (Auszug aus einer Medieninformation des SMS vom 14.01.2021)