Die Änderung des §14 des Apothekengesetzes stellt Rettungsdienste den Krankenhäusern in Bezug auf die Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleich. Die macht die Benennung von sachkundigen Personen für den Umgang mit Arzneimitteln notwendig. Arzneimittelbeauftragte überwachen und dokumentieren die Beschaffung und Lagerung von Arzneimitteln in den Rettungswachen. Gleichzeitig fungieren Sie als Ansprechpartner für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Notfallsanitäter/innen, Rettungsassistent/innen, Rettungssanitäter/innen
Die Termine und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie in unserem Online-Portal.