Weiterbildung Arzneimittel-Beauftragte/r

Ausbildung im Rettungsdienst

Die Änderung des §14 des Apothekengesetzes stellt Rettungsdienste den Krankenhäusern in Bezug auf die Vorhaltung und Versorgung mit Arzneimitteln gleich. Die macht die Benennung von sachkundigen Personen für den Umgang mit Arzneimitteln notwendig. Arzneimittelbeauftragte überwachen und dokumentieren die Beschaffung und Lagerung von Arzneimitteln in den Rettungswachen. Gleichzeitig fungieren Sie als Ansprechpartner für andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Olivia Berger
Referentin
Fort- und Weiterbildung

Tel: 0351 43339-50

E-Mail

Zielgruppe

Notfallsanitäter/innen, Rettungsassistent/innen, Rettungssanitäter/innen

Inhalte

  • Änderungen Betäubungsmittelgesetz
  • Medikamentenliste im Rahmen der erweiterten Kompetenz des Notfallsanitäters
  • Lagerungsbedingungen und Lagerhaltung
  • Risikoanalyse von Medikamenten
  • Bestückung Arzneimittel RTW/NEF
  • Aktuelle gesetzliche Vorschriften und Rahmenbedingungen (DIN, Ausstattungsnormen, etc.)
  • neue Arzneimittel für den Rettungsdienst