Fördermöglichkeiten
Aufstiegs-BAföG
Mit dem sogenannten "Aufstiegs-BAföG" sollen mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden. Ziel ist es, durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.
Aktuell können Sie den Antrag auf Aufstiegs-BAföG für folgende berufliche Weiterbildungen am DRK Bildungswerk Sachsen stellen:
- Weiterbildung "Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen"
Die zuständige Behörde für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. In Sachsen sind das unter anderem die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche sowie die Landesdirektion Chemnitz – Landesamt für Ausbildungsförderung in Chemnitz.
Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Bildungsgutschein
Das DRK Bildungswerk Sachsen ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit können Sie bei uns für folgende Weiterbildungen einen Bildungsgutschein einlösen:
- Praxisanleiter/in für Gesundheitsfachberufe
- Qualifikation Rettungssanitäter/in
- Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen
- Zusätzliche Betreuungskraft nach §87b Abs. 3 SGBXI
- Pflegehilfskraft (1 Woche)
- Schulung für Mitarbeitende von gewerblichen Anbietern niedrigschwelliger Entlastungsangebote
Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in welcher der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus.
Für die Beantragung eines Bildungsgutscheines wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.