Die heilpädagogische Zusatzqualifikation vermittelt Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von integrativen Kindertageseinrichtungen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe und stationären Pflege von volljährigen Menschen die notwendigen Handlungskompetenzen zur Erfüllung von Aufgaben bei der Erziehung, Bildung, Förderung, Pflege und Betreuung.
- Abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, sozialpflegerischen, sozialpädagogischen oder im handwerklichen Bereich (gilt nur für Bereich der Werkstätten für behinderte Menschen)
- Mindestens einjährige Berufserfahrung in einer Kinderkrippe, einem Kindergarten, einem Kinderhort (einschließlich der integrativen Formen) oder in einer heilpädagogischen Kindertagesstätte, in einer Werkstatt für behinderte Menschen (einschließlich Förder- und Betreuungsgruppen), in Wohnstätten für Behinderte (einschließlich Wohnpflegeheimen), in einem ambulanten Dienst für Menschen mit einer Behinderung oder in einer ambulanten oder stationären Pflegeeinrichtung.
- Erziehungsarbeit auf heilpädagogischer Grundlage
- Heilpädagogisches Handeln und Konsequenzen für die Tätigkeit
- Beobachten, Erkennen, Verstehen
- Pädagogische Modelle und ihre Bedeutung
- Entwicklung von Bildungsprozessen
- Besonderheiten pädagogischer Methoden
- Heilpädagogische Methoden - Anwendbarkeit und Grenzen
Das berufsbegleitende Weiterbildung besteht aus wochenweisem Blockunterricht über eine Gesamtdauer von 6-7 Monaten. Die Kosten betragen 2.150,- € (1.950,- € für DRK-Einrichtungen) und sind förderfähig.
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