BaföG

Durch BAföG werden junge Menschen während ihrer Ausbildung gefördert. Durch die staatliche finanzielle Unterstützung erhalten alle junge Menschen dieselbe Chance auf eine gute berufliche Ausbildung – auch wenn sie nicht durch ihre Eltern unterstützt werden können.

Die Beantragung von BaföG ist für alle Ausbildungen möglich. Auszubildende können grundsätzlich nur gefördert werden, wenn sie die Ausbildung, für die sie Förderung beantragen, vor Vollendung des 30. Lebensjahres beginnen. Eine Reihe von Ausnahmeregelungen gestattet auch ein Überschreiten der Altersgrenze. Interessierte können sich darüber beim zuständigen kommunalen Amt für Ausbildungsförderung informieren.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Aufstiegs-BAföG

Mit dem sogenannten "Aufstiegs-BAföG" sollen mehr Menschen für eine berufliche Aufstiegsfortbildung gewonnen werden. Ziel ist es, durch eine kontinuierliche Höherqualifizierung über alle Altersgruppen hinweg dem Fachkräftemangel in Deutschland zu begegnen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten zu sichern.

Aktuell können Sie den Antrag auf Aufstiegs-BAföG für folgende berufliche Ausbildungen am DRK Bildungswerk Sachsen stellen:

  • Ausbildung Erzieherin/Erzieher
  • Ausbildung Heilerziehungspflegerin/Heilerziehungspfleger

Die zuständige Behörde für die Entgegennahme von Förderanträgen und die Beratung im Einzelfall sind in der Regel die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten am ständigen Wohnsitz der Antragstellerin bzw. des Antragstellers. In Sachsen sind das unter anderem die Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern in Chemnitz, Dresden und Leipzig für ihre jeweiligen Berufsbereiche sowie die Landesdirektion Chemnitz – Landesamt für Ausbildungsförderung in Chemnitz.

Weitere Informationen zum Aufstiegs-BAföG erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Bildungsgutschein

Das DRK Bildungswerk Sachsen ist nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung (AZAV) zur Annahme von Bildungsgutscheinen berechtigt. Derzeit können Sie bei uns für folgende Berufsausbildungen einen Bildungsgutschein einlösen:

  • Erzieherin / Erzieher (Vollzeit)
  • Pflegefachfrau / Pflegefachmann (Vollzeit)
  • Krankenpflegehelferin / Krankenpflegehelfer (Vollzeit und verkürzt)

Der Bildungsgutschein weist unter anderem das Bildungsziel, die zum Erreichen des Bildungsziels erforderliche Dauer, den regionalen Geltungsbereich und die Gültigkeitsdauer von längstens drei Monaten, in welcher der Bildungsgutschein eingelöst werden muss, aus. 

Für die Beantragung eines Bildungsgutscheines wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Agentur für Arbeit bzw. Arbeitsgemeinschaft (ARGE). Weitere Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Agentur für Arbeit.

Berufliche Weiterbildung - individuell berufsbezogene Weiterbildung

Im Rahmen dieses Programms werden "Vorhaben der individuell berufsbezogenen Weiterbildung" gefördert.

Der Antrag ist online bei der Sächsische Aufbaubank (SAB) einzureichen. Die SAB prüft Ihren Antrag und gibt Ihnen Bescheid. Wir empfehlen Ihnen, vor der Beantragung der Förderung von dem Beratungsangebot der SAB Gebrauch zu machen.

Beachten Sie bitte, dass mit der Weiterbildung erst begonnen werden darf, wenn der Antrag elektronisch an die SAB übermittelt wurde. Das umfasst neben der Durchführung auch die verbindliche Anmeldung sowie die An- oder Bezahlung der Maßnahme.

Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der SAB.