Verkürzte Ausbildung von der Heilerziehungspflege zur Erzieherin | zum Erzieher
Ein Jahr mehr und Sie sind auch noch Erzieherin oder Erzieher! Mit der verkürzten einjährigen Ausbildung nach Ihrem Abschluss in der Heilerziehungspflege können Sie Ihr berufliches Portfolio innerhalb kurzer Zeit deutlich erweitern.
Arbeitsbereiche
Mit den Abschlüssen in der Heilerziehungspflege UND als Erzieherin bzw. Erzieher erweitern sich Ihre beruflichen Perspektiven enorm, denn Sie sind eine Fachkraft in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe und in Einrichtungen der Kinder- & Jugendhilfe. Damit können Sie u.a. hier arbeiten:
- Werkstätten für Menschen mit Behinderung
- Förderschulen
- Kindertagesstätten
- Wohngruppen für Kinder und Jugendliche
Voraussetzungen
Neben den in der pädagogischen Arbeit wichtigen Eigenschaften wie Kommunikationsstärke und Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit und Spaß an Kreativität, sind in der einjährigen berufsbegleitenden Ausbildung auch ein hohes Maß an Eigenmotivation und Selbstmanagement sowie Offenheit gegenüber innovativen Lernmethoden essentiell. Und Sie benötigen:
- Realschulabschluss oder Abitur
- Berufsabschluss als staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin bzw. staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger
- Einen Nachweis über eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einer heilerziehungspflegerischen oder sozialpädagogischen Tätigkeit
- ein Anstellungsverhältnis in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe, welches mindestens die schulische Ausbildung einschließt
Inhalte und Ablauf der Ausbildung
Der Unterricht in der Ausbildung „von der Heilerziehungspflegerin zur Erzieherin“ gliedert sich in zwei feste Schultage im Präsenzunterricht (kein Präsenzunterricht in den Ferien) sowie zwei Blockwochen (eine pro Halbjahr). Um eine optimale Vereinbarkeit von Beruf, Ausbildung und Familie zu gewährleisten, arbeiten wir nach dem Prinzip des „blended learning“, dessen Basis die Lernplattform OPAL ist. Die verkürzte Erzieherausbildung baut auf den bereits erlangten Kompetenzen der Heilerziehungspflegerin und des Heilerziehungspflegers auf und erweitert diese um die berufliche Handlungskompetenz der Erzieherin und des Erziehers.
Wir bilden Sie nach dem Lernfeldkonzept aus, in dessen Rahmen in vielfältigen Lernsituationen theoretisches und praktisches Wissen verknüpft wird, was Sie bestens auf die spätere Berufspraxis vorbereitet. Sie fördern die individuelle und soziale Entwicklung und lernen innerhalb der Lernfelder z. B.:
:Die Lebenswelten von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen analysieren, strukturieren und mitgestalten
- Bildungs- und Entwicklungsprozesse anregen und unterstützen
- Kulturelle Ausdrucksmöglichkeiten und Kreativität weiterentwickeln
- Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bei der Bewältigung besonderer Lebenssituationen unterstützen
- Im Team zusammenarbeiten, Qualitätsentwicklung sichern sowie im Berufsfeld kooperieren
Karriere
Die große Bandbreite der Einsatzstellen macht es möglich, den Erzieher-Job flexibel verschiedenen Lebensumständen anzupassen und sich beruflich weiterzuentwickeln:
- Qualifizierung zur Praxisanleiterin bzw. zum Praxisanleiter
- Qualifizierung für eine Leitungsfunktion
Studium
Im Rahmen unserer Kooperation mit der Evangelische Hochschule Dresden (EHS) ist es möglich, ein verkürztes Aufbaustudium (in nur 5 Semestern) der Sozialpädagogik mit Bachelorabschluss zu absolvieren
Ausbildung in Dresden

Ansprechpartnerin
Stephanie Heydemüller
Verwaltung
Standort Dresden
Tel: 0351 43339-30
s.heydemueller@drksachsen.de
Dauer und Schulgeld
Die verkürzte Ausbildung „vom Heilerziehungspfleger zum Erzieher“ findet berufsbegleitend statt und dauert 1 Jahr. Sie beginnt immer am 1. August eines Jahres.
Die Ausbildung ist schulgeldfrei und es besteht die Möglichkeit, per Aufstiegs-BAföG Unterstützung zu erhalten.
Bewerbung
Bitte bewerben Sie sich mit folgenden Unterlagen per Post oder direkt hier bei uns:
- Tabellarischer Lebenslauf mit Datum, Unterschrift, Kontaktdaten inkl. E-Mail-Adresse, Foto (wünschenswert)
- Beglaubigte Kopie Schulabschluss und beglaubigte Kopie Berufsabschluss
- Ärztliche Bescheinigung über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
- Erweitertes Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 a BZRG (auf Grundlage der Bescheinigung des Bildungswerkes, im Nachgang vorzulegen)
- Nachweis über die berufliche Tätigkeit